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Pressemitteilung: Kapitulation der Stadt vor dem SHP-Verkehrsgutachten zu „Projekt 10/17“
von Jens Pielawa (Kommentare: 0)
Sperrung des Posttunnels an den Adventswochenenden –
Kapitulation der Stadt vor dem SHP-Verkehrsgutachten zu „Projekt 10/17“
Die hannoversche Presse berichtete in den letzten Tagen, dass die Stadt den sogenannten Posttunnel (Lister Meile) in Absprache mit der Citygemeinschaft und der Polizei an den drei Adventswochenenden und am Wochenende des 27. und 28. Dezember sperren lässt. Laut Stadtsprecherin Michaela Steigerwald habe sich in der Vergangenheit im Advent vor allem die Situation am Ernst-August-Platz „als besonders knifflig erwiesen“.
Damit konterkariert und kapituliert die Verwaltung wieder einmal vor der vermeintlichen Problemlosigkeit, die ein Verkehrsgutachten vom Büro SHP Ingenieure zum „Projekt 10/17“ suggerierte. Die Stadt reguliert quasi den Verkehr nach, obwohl diese Ereignisse nicht eintreten sollten. Seit Inbetriebnahme der Straßenbahn hat es entlang der Strecke mehrfach massive Probleme durch Staus gegeben, die die Bahnen deswegen schon mehr als zwei Dutzend Male stundenlang eine Umleitung durch den A-Tunnel zum Hauptbahnhof fahren ließen.
Im SHP-Verkehrsgutachten vom April 2014 wurde der Bereich Lister Meile und Kurt-Schumacher-Straße zwischen Hamburger Allee und Goseriede untersucht. Es heißt in diesem Gutachten als Resümee:
„Die Verkehrsqualitäten im motorisierten Individualverkehr (Pkw und Lkw) reichen von Qualitätsstufe A („sehr gut“) bis Qualitätsstufe D („ausreichend“), wobei überwiegend die Qualitätsstufen C und D erreicht werden. […] „Die Ergebnisse zeigen, dass mit den vorliegenden Planungen zum Projekt ZEHN SIEBZEHN im hier betrachteten Abschnitt zwischen Raschplatz und Goseriede in allen Bereichen in den Spitzenzeiten mindestens ausreichende Verkehrsqualitäten erreicht werden“.
Mit dieser Aussage wurden im folgenden Planfeststellungsverfahren die Problemlosigkeit des Verkehrs verteidigt. Planungskreis und Straßenbaubehörde haben Dutzende Einwände zum Gutachten und fragliche Passagen dazu allesamt abgeschmettert. Im Planfeststellungsbeschluss heißt es dann seitens der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mehrmals:
„Seitens der Planfeststellungsbehörde gibt es keinen Ansatz an der Richtigkeit des Gutachtens des Büros SHP zu zweifeln und insoweit den Einwand mit Verweis auf eine gute Verkehrsqualität zurückzuweisen“. (S. 54). Oder:
„Soweit der Einwender auf schlechte Verkehrsverhältnisse in der Innenstadt aufmerksam macht, verweist die Planfeststellungsbehörde auf das Verkehrsgutachten durch SHP. Die Verkehrsqualitäten wurden jeweils mit mindestens ausreichend bemessen. Die Verkehrsqualität ist somit ausreichend nachgewiesen“. (S. 59)
Aufgrund der vorbeugenden Aussperrungen des Autoverkehrs wird wieder einmal dem Gutachten von SHP Hohn und Spott gesprochen. Inhalte und Resümee des Gutachtens wurden und werden mehrfach von der Realität widerlegt, viele Einwände im Vorfeld sind reell eingetreten und wurden zuvor kurzerhand abgeschmettert. SHP darf mit einem solch kapitalen Bock nicht ungeschoren davonkommen. Die Verwaltung, der „10/17“-Planungskreis und die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr müssen sich die Frage gefallen lassen, wann endlich personelle und fachliche Konsequenzen gegenüber dem Büro SHP Ingenieure gezogen werden.
Planfeststellungsbeschluss, Verkehrsgutachten und andere Unterlagen bei der NLStBV: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/
Kontaktadresse:
Initiative Pro D-Tunnel e. V. · Jens Pielawa · Reichhelmstraße 20 · 30519 Hannover · pielawa@pro-d-tunnel.de
Herausgegeben am 7. Dezember 2019 • V.i.S.d.P.: Jens Pielawa