Die Initiative
Neues von Pro D-Tunnel
Pressemitteilung (04.01.16): Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt
von Jens Pielawa (Kommentare: 0)
Steintorbebauung: Antrag auf einstweilige Anordnung abgelehnt
Bekanntmachung eines Bebauungsplans soll zumutbar abzuwarten sein
Das Verwaltungsgericht Hannover – 4. Kammer – hat am 4. Januar 2016 beschlossen, den Antrag der Initiative Pro D-Tunnel e. V. vom 2. Januar 2016 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen. Damit wird die öffentliche Auslage des Bebauungsplans Nr. 1723 Steintor zur sogenannten „Bürgerbeteiligung“ mit den angesprochenen fraglichen Punkten fortgeführt.
Begründet wurde die Ablehnung des Antrags, dass er „unstatthaft“ wäre, „weil die Verwaltungsgerichtsordnung vorbeugenden Rechtsschutz gegen den Erlass eines Bebauungsplans grundsätzlich nicht gewährt“. Es heißt: „Betroffenen ist es in aller Regel zuzumuten, die Bekanntmachung eines Bebauungsplans abzuwarten, um anschließend einen Normenkontrollantrag und gegebenenfalls einen Eilantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO zu stellen“. Der Initiative wäre es zumutbar gewesen, „den Erlass des Bebauungsplans abzuwarten, um in einem Normenkontrollverfahren (auch) mögliche Fehler des Auslegungsverfahrens zu rügen. Etwaige Rechtsverluste sind damit nicht verbunden, weil der Bebauungsplan erst mit seiner Bekanntmachung Wirkungen entfaltet“.
Im Klartext: Man kann einen Bebauungsplan erst beklagen, wenn er beschlossen und bekanntgemacht wird – sollte er bis dahin auch noch so viele fragliche Punkte enthalten. Pro D-Tunnel hatte gehofft, diese in mehreren Fällen fragliche „derzeitige Beschlusslage“ (Zitat BPlan) durch das Verwaltungsgericht hinterfragt zu bekommen (siehe PM vom 03.01.).
Es bleibt zu hoffen, dass durch die Bürgerbeteiligung und durch den weiteren Beratungsverlauf die ungewisse Lage aufgeklärt wird, die die bislang beiläufige Trassenvernichtung untermauern könnte. Die Initiative Pro D-Tunnel e. V. wird sich auch weiterhin bei allen Debatten zur Steintor-Bebauung kritisch beteiligen. Sollte der Passus einer Tunnelaufgabe weiter bis zu einem Planfeststellungsverfahren stehenbleiben, ohne dass die Verwaltung die Beschlusslage sauber aufzeigen konnte, ist ein vom Verwaltungsgericht vorgeschlagener Normenkontrollantrag unumgänglich.
Die Initiative Pro D-Tunnel e. V. muss die bislang noch unbezifferten Kosten des Verfahrens tragen.
Kontaktadresse:
Initiative Pro D-Tunnel e. V., Jens Pielawa, H.-Heine-Straße 21, 30173 Hannover, pielawa@pro-d-tunnel.de
Herausgegeben am 4. Januar 2016 • V.i.S.d.P.: Jens Pielawa