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Neues von Pro D-Tunnel
Pressemitteilung (03.01.16): Antrag auf einstweilige Anordnung und Dienstaufsichtsbeschwerde
von Jens Pielawa (Kommentare: 0)
Steintorbebauung: Antrag auf einstweilige Anordnung und Dienstaufsichtsbeschwerde
„Derzeitige Beschlusslage“ unterstützt D-Tunnel-Aufgabe NICHT!
Die Initiative Pro D-Tunnel e. V. hat am 2. Januar 2016 beim Verwaltungsgericht Hannover einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht. Erreicht werden soll die Einstellung (bzw. Korrektur) der öffentlichen Auslage der Unterlagen des Bebauungsplans Nr. 1723 Steintor zur sogenannten „Bürgerbeteiligung“. Die Pläne liegen vom 04.01.2016 bis 03.02.2016 im Tiefbauamt aus und können auch online durchgesehen und bewertet werden.
Ebenso wurde eine fast gleichlautende Dienstaufsichtsbeschwerde an die Stadt Hannover, namentlich Oberbürgermeister Stefan Schostok, geschickt.
Begründet wurden beide Schreiben derart, dass der Bebauungsplan in der Anlage 2 (Erklärungen und Beschreibungen) einen Passus enthält, der Widersprüche und Missachtungen in Bezug zu anderen Handlungsweisen und Beschlüssen aufwirft. Es heißt dort, dass die „Rohbaukörper in der Minus-3-Ebene nach derzeitiger Beschlusslage nicht benötigt“ werden und „die an den Stationsanteil anschließende Trasse aufgegeben“ wird.
Dieser Passus wurde unverändert durch den Beratungsverlauf stehengelassen und liegt deshalb öffentlich aus. Die zwei geplanten Häuser stehen jedoch zu 90% auf den geplanten Stationsteilen der D-Linie und werden damit den Stadtbahnnetzausbau verhindern, wenn keine Vorleistungen im Voraus mit erstellt werden. Ein zwangsläufiges Verbauen der geplanten Trasse des D-Tunnels ist jedoch nicht abgesichert. Der beinhaltete Passus widerspricht Beschlüssen bzw. hat keine weiteren Zusagen und Entscheidungen, die diese Aussage unterstützen. Im Einzelnen:
- fehlt ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan zur Aufgabe der D-Tunnel-Trasse.
- fehlen rechtskräftige Planfeststellungsbeschlüsse zum Ausbau der Straßenbahn „Projekt 10/17“.
- fehlen gültige Beschlüsse von der Stadt Hannover, die den Ausbau des Stadtbahnnetzes statt mit dem Netz aus vier geplanten Tunnelstrecken zum heutigen Tage mit drei Tunnelstrecken als abgeschlossen ansehen.
- fehlt eine Bewilligung oder Bestätigung von der Region Hannover als Träger des ÖPNV, die der Verwerfung der D-Tunneltrasse und die Aufgabe der baulichen Vorleistungen durch den Bebauungsplan zustimmt.
- fehlt eine Bewilligung oder Bestätigung vom Landes- und/oder Bundesverkehrsministerium, die der zwangsläufigen Vernichtung von 14 Mio. EUR Fördergeldern zustimmt. Mit dieser Summe aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wurden die bislang errichteten Vorleistungen zum D-Tunnel gefördert.
- widerspricht ein Verwerfen der D-Tunnel-Trasse dem vom Rat beschlossenen „Masterplan Mobilität 2025”. Der D-Tunnel mit seiner gesamten Innenstadt-Strecke wird als „Netzergänzung (NVP, FNP): planungsrelevant“ dargestellt, d. h. der Masterplan Mobilität 2025 sieht diese Tunneltrasse als weiterhin verfolgenswert an unter Grundlage des aktuellen Nahverkehrs- und Flächennutzungsplans.
Insgesamt wurden dem Verwaltungsgericht und der Stadtverwaltung ausgeführt, dass die im Bebauungsplan erwähnte „derzeitige Beschlusslage“ in mehreren Fällen die formulierte Aufgabe der Trasse des vierten Stadtbahntunnels nicht unterstützt. Die Auslage der Unterlagen ist deshalb zu stoppen und durch korrigierte, rechtlich fundierte Unterlagen zu ersetzen.
Kontaktadresse:
Initiative Pro D-Tunnel e. V., Jens Pielawa, H.-Heine-Straße 21, 30173 Hannover, pielawa@pro-d-tunnel.de
Herausgegeben am 3. Januar 2016 • V.i.S.d.P.: Jens Pielawa