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Neues von Pro D-Tunnel
Pressemitteilung (12.08.15): „Geisterstation” Hauptbahnhof als Lasertag-Arena?
von Jens Pielawa (Kommentare: 0)
„Geisterstation” Hauptbahnhof als Lasertag-Arena oder Skaterhalle?
Jegliche Nutzungs-Gedankenspiele verbieten sich ohne juristische Beschlüsse
Am 11. und 12. August berichteten die Hannoversche Allgemeine Zeitung und die Neue Presse über Gedankenspiele, die sogenannte „Geisterstation” Hauptbahnhof zu einer Lasertag-Arena umzufunktionieren. Die Unternehmer Dimitri Vujicic und Tobias Braune möchten aus dem ungenutzten Stationsteil der D-Linie ein sogenanntes „Metro Activity Center” machen. Auch Nutzungen als Skaterhalle oder Disco waren schon mehrfach im Gespräch.
Zurzeit gibt es einige ungeprüfte und widersprüchliche Aussagen seitens der Presse sowie eines Internet-Blogs zu dieser Thematik. Die Initiative Pro D-Tunnel e. V. versucht, weitere Fakten dazu zu klären und den Wahrheitsgehalt aufgestellter Behauptungen zu überprüfen.
Ratspolitiker stehen dieser Geschäftsidee zwar zunächst skeptisch gegenüber – es ist jedoch bezeichnend, dass einige Politiker der Mehrheitsparteien eine anderweitige, sachfremde Nutzung der Bauvorleistungen für opportun und begrüßenswert halten. CDU und FDP drängen richtigerweise auf eine sachgerechte Nutzung als spätere Kreuzungsstation der Stadtbahn Hannover.
Wie in unserer Pressemitteilung vom 23.09.14 weisen wir darauf hin, dass sich eine anderweitige Nutzung von Stadtbahn-Bauvorleistungen verbietet, solange rechtliche und planerische Verhältnisse nicht abschließend geklärt sind.
Nach wie vor liegt der Planfeststellungsbeschluss für den barrierefreien Ausbau der oberirdischen D-Linie („Projekt 10/17”) nicht vor. Dieser kann ebenso gut im Herbst oder Winter auch versagt werden, bzw. durch zu erwartende rechtliche Auseinandersetzungen noch weiter hinziehen. Ebenso ruht ein Planfeststellungsverfahren zum Bau des D-Tunnels zwischen Goetheplatz und Hauptbahnhof seit über 20 Jahren. Solange derartige Genehmigungen oder Beschlüsse, die juristisch „wasserdicht“ sind, nicht vorliegen, verbietet sich jegliches Gedankenspiel zu anderweitigen langfristigen Umnutzungen von Bauvorleistungen der unterirdischen D-Linie.
Auch kostspielige Umbauten der „Geisterstation” sind zu unterlassen, solange eine Nichtnutzung nicht durch den Rat der Stadt Hannover beschlossen wurde. In diesem Falle würde übrigens zu prüfen sein, welchen Anteil der damals durch Land und Bund geflossenen Fördergelder (umgerechnet ca. 17,7 Mio. EUR) zurückzuzahlen wäre. Die Initiative Pro D-Tunnel e. V. wird diese ungelöste Frage keinesfalls unter den Tisch fallen lassen.
Wir warnen vor dem leichtfertigen „Verbauen“ von Verkehrsbauten, die ihrer Bestimmung noch nicht übergeben wurden und deren „Schicksal“ – egal ob Ausbau oder Abschreibung – juristisch nicht einwandfrei geklärt worden ist. Rats- und Regionspolitiker tun gut daran, weiterhin nur kurzfristige Nutzungen der „Geisterstation” für Kunst- oder Filmprojekte anzudenken, die die Bauvorleistung nicht antastet.
Kontaktadresse:
Initiative Pro D-Tunnel e. V., Jens Pielawa, H.-Heine-Straße 21, 30173 Hannover, pielawa@pro-d-tunnel.de
Herausgegeben am 12. August 2015 • V.i.S.d.P.: Jens Pielawa