Die Initiative
Neues von Pro D-Tunnel
Pressemitteilung (11.09.14): Planfeststellungsverfahren für die ersten Abschnitte der D-Linie beginnt
von Jens Pielawa (Kommentare: 0)
Planfeststellungsverfahren für die ersten Abschnitte der D-Linie beginnt –
Einwendungen bis 31. Oktober 2014 möglich
Am 11. September 2014 wurde in den hannoverschen Tageszeitungen das Planfeststellungsverfahren für die Stadtbahnstrecke D-West in den Abschnitten 1 und 2 bekanntgegeben. Die Neu- und Ausbaustrecke zwischen dem Raschplatz/Lister Meile und Haltestelle Hauptbahnhof/Rosenstraße sind die ersten beiden von fünf Planabschnitten für den Ausbau der Stadtbahnstrecke D-West zwischen Glocksee und Endpunkt Raschplatz.
Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom 18. September 2014 bis einschließlich zum 17. Oktober 2014 in der Eingangshalle der Bauverwaltung Hannover aus (Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover). In den Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr und Freitag 8 Uhr bis 14 Uhr sind die Pläne und Unterlagen öffentlich einzusehen.
Ebenso können die Planfeststellungsunterlagen im sogenannten Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Hannover unter der Adresse www.hannover.de/Bekanntmachungen eingesehen werden.
Wichtig für Anlieger, Anwohner und Betroffene vom »Projekt 10/17« ist die Frist für schriftliche Einsprüche und Einwände. Jeder, dessen Belange durch die Bauvorhaben berührt werden, kann
vom 18. September 2014 bis einschließlich zum 31. Oktober 2014
Einwendungen gegen die Pläne schriftlich oder zur Niederschrift bei der Landeshauptstadt Hannover, Bereich Stadtplanung, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33 (Planfeststellungsbehörde), Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, erheben. Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen ausgeschlossen. Betroffene, die ihre Ansprüche nachhaltig geltend machen wollen, sollten diese Zeit also nutzen.
Die Initiative Pro D-Tunnel e. V. wird in den nächsten Tagen erneut mit einem Serienflyer Anwohner und Anlieger über diese Einwendungsfrist per Hauswurfsendung informieren (wie zuvor mittels 550 Serienbriefen Anfang November 2013).
Außerdem wird die Initiative Pro D-Tunnel e. V. in der Einwendungsfrist alle Fakten und Probleme der Planung zusammentragen und einreichen. Zum großen Teil wurden diese schon mittels diverser Pressemitteilungen veröffentlicht. Nicht wenige der gefundenen Probleme und Fragenstellungen haben in den Planunterlagen keinerlei Erwähnung gefunden und dürften somit als aus dem Planungskreis vorenthalten gelten.
Zuletzt in der Presse getätigte Aussagen nach der erfolgten Gleissanierung in der Kurt-Schumacher-Straße sorgen für Verwunderung. Infra-Chef Stefan Harcke kann zitiert werden, dass »Anfang bis Mitte 2015« weitergebaut werden könnte. In einem anderen Artikel wird »Frühjahr 2015« erwähnt. Die Infra scheint trotz allem Baubooms sehr optimistisch zu sein – das Verfahren hat gerade erst begonnen, danach laufen eventuelle Einspruchsprozesse. Intern geht die Infra in einem Pro D vorliegenden Bauzeitenplan mit einem Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 2 bis Juli 2015 aus, im Abschnitt 1 sogar bis April 2016. Offenbar kalkuliert man insgeheim langwierige Rechtsstreite mit dem ECE-Projektmanagement der Ernst-August-Galerie im Vorfeld mit ein.
Bis zu diesem Zeitpunkt im Frühjahr 2016 dürften also keine weiteren Bautätigkeiten zu erwarten sein. Erst wenn die Planunterlagen festgestellt wurden, kann mit großer – breit abgelehnter und geschäftsschädigend jahrelanger – Bautätigkeit gerechnet werden, sofern sich die Planungslage bis dahin nicht noch dramatisch ändert.
Kontaktadresse:
Initiative Pro D-Tunnel e. V., Jens Pielawa, H.-Heine-Straße 21, 30173 Hannover, pielawa@pro-d-tunnel.de
Herausgegeben am 11. September 2014 • V.i.S.d.P.: Jens Pielawa